Begriffe

DRK-Verband

Zur Vereinfachung sind auf dieser Webseite unter dem Begriff „DRK-Verband“ der Bundesverband, seine Mitgliedsverbände und deren Gliederungen (nachgeordnete Verbände, Organisationen, privatrechtliche Gesellschaften und Einrichtunge­n) sowie deren Mitglieder zu verstehen.

DRK-Vorstand

Zur Vereinfachung sind unter dem Begriff „DRK-Vorstand“ die Präsidien bzw. Vorstände des jeweiligen DRK-Verbandes (Bundesverband, Landesverband, Bezirksverband, Kreisverband, Ortsverein) in ihrer Funktion als gesetzliche Vertretung des jeweiligen DRK-Verbandes zu verstehen.

Leitungskraft/Führungskraft

Hierzu gehören die jeweiligen Geschäftsführenden der DRK-Verbände, da sie unternehmerische bzw. betriebliche Leitungsfunktionen ausüben. Als Leitungs- und Führungskräfte gelten darüber hinaus aber auch diejenigen Mitarbeitenden im Haupt- oder Ehrenamt, die in inhaltlicher, räumlicher, personeller und organisatorischer Hinsicht einen begrenzten Verantwortungsbereich innerhalb der betreffenden Verbandshierarchie selbstständig wahrnehmen (z.B. Leiter/-in der Wasserwacht, Leiter/-in der Rettungswache, Führung einer Einsatzeinheit, Kreisbereitsschaftsleitung, Bereitschaftsleitung, Leiter/-in Altenheim, Leiter/-in Kindergarten usw.).

Mitarbeitende

Unter dem Begriff Mitarbeitende sind haupt- und nebenamtlich Beschäftigte, Zivildienstleistende, Honorarkräfte, ehrenamtlich Helfende in den Gemeinschaften und in der Sozialarbeit sowie freie Mitarbeiter/-innen zu verstehen.

Unternehmen

Ein Unternehmen ist eine dauerhafte organisatorische Einheit zur Produktion von Waren bzw. zur Erbringung von Dienstleistungen, die mehrere Betriebe umfassen kann. Auf eine Gewinnerzielung kommt es nicht zwangsläufig an.

Arbeitsschutz

Schutz der Beschäftigten vor berufsbedingten Gefahren und schädigenden Belastungen (Über- und Unterforderungen). Auf die Beschäftigten bezogen wirken sich Gefahren in Form von Personenschäden (Verletzungen, Berufskrankheiten und sonstigen Gesundheitsschädigungen) und schädigende Belastungen in Form von schädigenden Beanspruchungen (Über- und Unterbeanspruchung) aus.
(vgl. Skiba, 2000)

Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit ist ein anzustrebender, gefahrenfreier Zustand bei der Berufsausübung. Die auf den Menschen bezogenen Auswirkungen von Gefahren sind Personenschäden als Folge von Verletzungen (Unfällen), Berufskrankheiten und sonstigen schädigenden Einflüssen auf die Gesundheit. Die Vermeidung berufsbedingter gesundheitlicher Schädigungen ist ein Interesse, das üblicherweise alle Beschäftigte von Natur aus verfolgen, weil davon das eigene Wohlbefinden und die wirtschaftliche Existenz abhängen. Insofern liegt zunächst ein grundlegendes Bedürfnis der Selbsterhaltung vor. Davon ausgehend ergibt sich auch die gesellschaftsorientierte Begründung der Notwendigkeit des Schutzes vor berufsbedingten Personenschäden. Zu unterscheiden sind humane (moralisch-ethische) sowie wirtschaftliche und volkswirtschaftliche Gründe.
(vgl. Skiba, 2000)